Technische Bauabnahme
Das Gesetz zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen ist zum 01.05.2000 in Kraft getreten.
Es sieht in einem neuen § 641a BGB vor, dass die Abnahme
eines Werkes dadurch ersetzt werden kann, dass ein öffentlich
bestellter und vereidigter SV dem Unternehmen bescheinigt,
dass das Werk hergestellt und frei von Mängeln ist.
Fertigstellungsbescheinigung nach § 64 BGB zu fiktiven
Abnahmen nach § 12 Nr. 5 VOB/B. Abnahmen und Überprüfungen
werden durch den ö.b.v. SV
Herrn Stefan Heinz Fath für Straßenbau, Tiefbau
sowie Kanalsanierung, Kanalinspektion und Kanalreinigung durchgeführt.
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