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Heinz Fath GmbH


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Technische Bauabnahme

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist zum 01.05.2000 in Kraft getreten. Es sieht in einem neuen § 641a BGB vor, dass die Abnahme eines Werkes dadurch ersetzt werden kann, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter SV dem Unternehmen bescheinigt, dass das Werk hergestellt und frei von Mängeln ist.

Fertigstellungsbescheinigung nach § 64 BGB zu fiktiven Abnahmen nach § 12 Nr. 5 VOB/B. Abnahmen und Überprüfungen werden durch den ö.b.v. SV
Herrn Stefan Heinz Fath für Straßenbau, Tiefbau sowie Kanalsanierung, Kanalinspektion und Kanalreinigung durchgeführt.

 

 

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